Das Kindergeld ist die verlässlichste Familienleistung in Deutschland: Es steht praktisch allen Eltern zu, unabhängig vom Einkommen. Damit es fließt, müsst ihr es allerdings einmal beantragen, und ein paar Regeln solltet ihr kennen.
Wie viel: 259 Euro pro Kind
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat, für jedes Kind gleich, unabhängig davon, wie viele Kinder ihr habt. Über das Jahr sind das 3.108 Euro je Kind.
Wer Anspruch hat
Anspruch haben in der Regel die Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Geburtstag, ausgezahlt wird es an einen Elternteil. Darüber hinaus gibt es Kindergeld weiter, solange sich das Kind in einer ersten Ausbildung oder einem Studium befindet, längstens bis zum 25. Geburtstag. Auch für eine Übergangszeit oder bei Ausbildungsplatzsuche kann der Anspruch bestehen.
Wie und wo ihr es beantragt
Das Kindergeld beantragt ihr schriftlich oder online bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Ihr braucht dafür die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und eines Elternteils. Stellt den Antrag früh, am besten direkt nach der Geburt, sobald die Geburtsurkunde da ist.
Auszahlung und Dauer
Die Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich aus, der genaue Tag richtet sich nach der Kindergeldnummer. Der Anspruch beginnt im Geburtsmonat. Rückwirkend wird Kindergeld nur für einen begrenzten Zeitraum nachgezahlt, deshalb der frühe Antrag. Steigt das Kindergeld wie 2026, passt die Familienkasse die Beträge automatisch an, ihr müsst nichts Neues beantragen.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Neben dem Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag. Beides bekommt ihr nicht gleichzeitig, das Finanzamt prüft automatisch, was für euch günstiger ist. Für die meisten Familien ist das Kindergeld besser, der Freibetrag lohnt sich erst bei höherem Einkommen. Was bei euch herauskommt, seht ihr im Kindergeld-Günstigerprüfung-Rechner.
Was ihr als Nächstes tun könnt
Beantragt das Kindergeld früh bei der Familienkasse und legt die Steuer-IDs bereit. Prüft mit dem Günstigerprüfungs-Rechner, ob bei euch der Freibetrag mehr bringt. Alle weiteren Finanz-Stellschrauben rund ums Kind stehen im Finanz-Guide für werdende Eltern.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen nach Stand 2026 und ersetzt keine Beratung. Verbindliche Auskünfte zu Anspruch, Höhe und Auszahlung gibt die Familienkasse der Agentur für Arbeit.