Der Kinderzuschlag ist eine monatliche Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Pro Kind sind bis zu 297 € möglich, zusätzlich zum Kindergeld. Er greift genau in der Lücke: Ihr verdient genug für euch als Eltern, aber das Geld reicht hinten und vorne nicht für die Kinder.
Wer bekommt den Kinderzuschlag?
Ihr habt Anspruch, wenn drei Dinge zusammenkommen: Ihr bezieht Kindergeld, euer Bruttoeinkommen liegt über der Mindestgrenze von 900 € (Paare) oder 600 € (Alleinerziehende), und euer Einkommen deckt zwar euren eigenen Bedarf, aber nicht den der ganzen Familie. Verdient ihr weniger als die Mindestgrenze, bekommt ihr stattdessen Bürgergeld.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Der Höchstbetrag liegt bei 297 € pro Kind und Monat. Den vollen Betrag bekommt ihr selten. Liegt euer Einkommen über eurem eigenen Bedarf, sinkt der Kinderzuschlag um 45 Cent für jeden Euro darüber. Deshalb zeigt euch der Rechner eine Spanne zwischen vollem Betrag und null, je nach euren Zahlen.
Wie viel ihr beim Elterngeld herausbekommt, rechnet ihr mit dem Elterngeld-Rechner für Paare. Die Frage Kindergeld oder Freibetrag klärt der Kindergeld-Rechner. Den Überblick über alle Familienleistungen gibt der Finanz-Guide für werdende Eltern.
Häufige Fragen
Wie viel Kinderzuschlag bekommt man pro Kind?
Bis zu 297 € pro Kind und Monat (Stand 2025, gilt auch 2026). Der genaue Betrag hängt von eurem Einkommen, eurer Miete und der Zahl der Kinder ab. Je höher euer Einkommen über eurem eigenen Bedarf liegt, desto kleiner wird der Zuschlag.
Ab welchem Einkommen gibt es Kinderzuschlag?
Ihr braucht mindestens 900 € brutto als Paar oder 600 € als Alleinerziehende. Nach oben gibt es keine feste Grenze mehr. Der Anspruch läuft langsam aus, je mehr ihr verdient. Genau diese Schwelle schätzt der Rechner für euch.
Bekommt man Kindergeld und Kinderzuschlag zusammen?
Ja. Der Kinderzuschlag kommt zusätzlich zum Kindergeld. Wer ihn bezieht, bekommt außerdem Vorteile wie die Befreiung von den Kita-Gebühren und Leistungen aus dem Bildungspaket.
Dieser Rechner gibt eine grobe Schätzung und ersetzt keine Beratung. Den verbindlichen Betrag berechnet der KiZ-Lotse der Familienkasse. Werte Stand 2025/2026.