Elterngeld ersetzt einen Teil des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt, beim Basiselterngeld rund 65 Prozent. Maßgeblich ist das durchschnittliche Netto der zwölf Monate vor der Geburt (bei der Mutter vor dem Mutterschutz). Und genau hier liegt der Hebel: Wie hoch dieses Netto ausfällt, bestimmt die Steuerklasse mit. Wer sie rechtzeitig optimiert, erhöht die Bemessungsgrundlage, ohne mehr zu verdienen.
Wie der Hebel funktioniert
Verheiratete Paare können ihre Steuerklassen wählen. Der entscheidende Schritt: Der Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Elterngeld bezieht, sollte im Bemessungszeitraum das möglichst hohe Netto haben. In der Praxis heißt das oft, diesen Elternteil in die günstige Steuerklasse III zu setzen, den anderen in die V. Das hebt das für das Elterngeld zählende Netto und damit den späteren Elterngeld-Betrag.
Was bei euch konkret herauskommt, hängt von eurem Einkommensverhältnis ab. Rechnet die Szenarien für beide Partner im Elterngeld-Rechner für Paare durch, bevor ihr die Klassen ändert.
Die Deadline: sieben Monate vor der Geburt
Der Wechsel wirkt nicht rückwirkend. Damit die neue Steuerklasse den Bemessungszeitraum prägt, muss sie rechtzeitig gelten, als Faustregel mindestens sieben Monate vor dem Geburtsmonat. Wer das verpasst, verschenkt bares Geld, das sich später nicht mehr zurückholen lässt. Deshalb gehört dieses Thema nicht ans Ende der Schwangerschaft, sondern an den Anfang.
Der Haken, den ihr kennen müsst
Die Kombination III und V führt unterm Jahr zu mehr einbehaltener Lohnsteuer beim Partner in Klasse V. Über das ganze Jahr gerechnet zahlt ihr als Paar nicht mehr Steuern, aber ihr legt vorübergehend mehr aus. Der Ausgleich kommt erst mit der Jahressteuererklärung zurück. Das braucht Liquidität, und eine Steuererklärung ist bei III/V verpflichtend. Plant diesen Effekt ein, sonst wird aus dem Elterngeld-Plus ein Liquiditäts-Engpass.
Außerdem ist die Wahl nicht immer eindeutig: Wenn der besserverdienende Elternteil das Elterngeld bezieht oder ihr die Monate teilt, kann die optimale Kombination anders aussehen. Auch hier hilft das Durchrechnen beider Fälle.
Ein Blick nach vorn
Die Steuerklassen III und V sollen perspektivisch durch das Faktorverfahren in der Klasse IV ersetzt werden. Solange III und V gelten, bleibt der beschriebene Hebel nutzbar; prüft aber den aktuellen Stand, wenn eure Geburt näher rückt. Verbindliche Auskünfte gibt euer Finanzamt oder eine steuerliche Beratung.
Was ihr als Nächstes tun könnt
Klärt früh, wer von euch wie lange zu Hause bleibt, das entscheidet über die richtige Steuerklasse. Rechnet die Varianten im Elterngeld-Rechner durch und stellt den Wechsel rechtzeitig, mindestens sieben Monate vor der Geburt. Wie ihr die Monate insgesamt aufteilt, lest ihr in Elternzeit aufteilen: 5 Modelle. Den großen Überblick gibt der Finanz-Guide für werdende Eltern.
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen zu Steuerklassen und Elterngeld nach aktuellem Stand 2026 und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die für euch optimale Wahl und die geltenden Fristen klärt ihr mit eurem Finanzamt oder einer Steuerberatung.