Wie der Kindesunterhalt zustande kommt
Die Höhe richtet sich nach zwei Größen: dem bereinigten Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils und dem Alter des Kindes. Beides zusammen ergibt über die Düsseldorfer Tabelle den Bedarf. Davon wird das Kindergeld angerechnet, bei Minderjährigen zur Hälfte, bei Volljährigen voll. Übrig bleibt der Zahlbetrag.
Wichtig ist das Wort „bereinigt". Maßgeblich ist nicht euer Brutto und auch nicht das reine Konto-Netto, sondern das Einkommen nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen, berücksichtigungsfähiger Schulden und Vorsorge. Dessen Ermittlung ist im Streitfall der eigentliche Knackpunkt.
Reicht das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts nicht für den vollen Bedarf aller Kinder, entsteht ein Mangelfall. Dann wird die verbleibende Summe anteilig verteilt, der Rechner zeigt euch das transparent an.
Die finanziellen und rechtlichen Stellschrauben rund um Familie und Trennung findet ihr im Finanz-Guide für werdende Eltern. Wie ihr als Paar Konflikte fair klärt, lest ihr im Silo Beziehung.