BAföG 2026 BAföG-Rechner: Anspruch schätzen
Ob euer Kind BAföG bekommt, hängt an eurem Einkommen, aber nicht so direkt, wie viele denken. Dieser Rechner zeigt euch die ganze Kette, Schritt für Schritt, statt nur einer Zahl.
BAföG schätzen Schätzt euren BAföG-Anspruch über die komplette Kette: Bedarf minus angerechnetes Eltern- und eigenes Einkommen. Jeder Zwischenschritt wird offen ausgewiesen.
Schätzung nach Gesetzeslage 2026. Maßgeblich ist amtlich das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres; ohne Soli/Kirchensteuer. Den verbindlichen Bescheid gibt nur das BAföG-Amt.
Geschätzter BAföG-Anspruch
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So rechnen wir: Bedarf nach §§13/13a. Elterneinkommen nach §21 (Werbungskostenpauschale, Einkommensteuer mit Ehegattensplitting, Sozialpauschale), Freibeträge nach §25 (2.540/1.690 € + 770 € je Kind, davon 50 % + 5 % je Kind anrechnungsfrei), eigenes Einkommen (Freibetrag 603 €) und Vermögen (§29). Prüft euren Fall gegen den amtlichen DSW-BAföG-Rechner. Stand 2026.
Warum es keine einfache Einkommensgrenze gibt
BAföG rechnet nicht „ab Einkommen X gibt es nichts". Vom Elterneinkommen werden erst Steuern und eine Sozialpauschale abgezogen, dann großzügige Freibeträge, und vom Rest bleibt nochmal die Hälfte plus fünf Prozent je Kind anrechnungsfrei. Erst was dann übrig ist, mindert den Bedarf. Deshalb lohnt sich die Rechnung auch bei mittleren Einkommen.
Ehrlich dazu: Dieser Rechner ist eine fundierte Schätzung nach der Gesetzeslage 2026, kein Bescheid. Maßgeblich ist amtlich das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres, und Sonderfälle bleiben außen vor. Für den verbindlichen Betrag nutzt den amtlichen BAföG-Rechner der Studierendenwerke und stellt am Ende einen Antrag.
Wie ihr eure Kinder früh an Geld und Verantwortung heranführt, lest ihr im Silo Teenager. Die finanziellen Stellschrauben für die ganze Elternzeit findet ihr im Finanz-Guide.